Gesetzesartikel
Art. 12 VRV – Hintereinanderfahren
3 Entscheide, in denen Art. 12 VRV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fahrer fährt mit BMW M5 auf Autobahn A1 bei 120 km/h nur 5–8 Meter hinter Vorderfahrzeug: Grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG bestätigt, Willkürrüge unbegründet
- Fahrerin fährt bei 50 km/h mit mindestens 25 m Abstand auf vorausfahrendes Fahrzeug auf, das nach Ortstafel verkehrsbedingt bremst: Verkehrsregelverletzung wegen mangelnder Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs (Art. 90 Abs. 1 SVG)
- Fahrer wechselt auf Autobahn von mittlerer auf rechte Spur und fährt mit konstanter Geschwindigkeit an langsamer werdenden Fahrzeugen vorbei: passive Rechtsvorbeifahrt ist keine grobe Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.