Gesetzesartikel
Art. 12 NISV – Kontrolle
3 Entscheide, in denen Art. 12 NISV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Baubewilligung für adaptive Mobilfunkantennen mit Korrekturfaktor und 6-Minuten-Mittelung: Regelung zur Sendeleistung ist stufengerecht und mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar (Art. 11 Abs. 2 USG)
- Beschwerde gegen Baubewilligung für Umbau einer 5G-Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen: Worst-Case-Betrachtung und QS-System rechtmässig, Beschwerde abgewiesen (Art. 12 Abs. 2 NISV)
- Spannungserhöhung einer Hochspannungsleitung von 220 kV auf 380 kV: lärmrechtliche Beurteilung als Neuanlage gemäss Art. 25 USG, NISV-Beurteilung als Altanlage, unklare OMEN-Qualifikation der Schweineställe (Art. 25 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.