Gesetzesartikel
Art. 12 BPG – Kündigungsfristen
3 Entscheide, in denen Art. 12 BPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bundesangestellter mit chronischen Leistungsmängeln nach Wiedereinstieg nach Burnout: Ordentliche Kündigung ohne Mahnung rechtmässig (Art. 10 Abs. 3 Bst. b BPG)
- Bundespolizist reist trotz Weisungsverbot privat nach (...) und nimmt dort dienstliche Termine wahr: Ordentliche Kündigung wegen schwerer Treue- und Weisungsverletzung (Art. 10 Abs. 3 Bst. a BPG)
- Bundesangestellter mit langandauernder Krankheit wird ordentlich gekündigt: Kündigung rechtmäßig, aber Entschädigung für älteren Mitarbeiter zugesprochen (Art. 19 Abs. 3 Bst. b BPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.