Gesetzesartikel
Art. 11a ELV – Erwerbseinkommen
3 Entscheide, in denen Art. 11a ELV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Teilinvalidin ohne Erwerbstätigkeit zahlt AHV/IV/EO-Mindestbeitrag: Mindestbeitrag ist anerkannte Ausgabe bei Ergänzungsleistungen trotz hypothetischem Erwerbseinkommen (Art. 10 Abs. 3 lit. c ELG)
- Teilinvalidin mit Dreiviertelsrente beantragt Ergänzungsleistung: Effektiv geleistete AHV/IV/EO-Mindestbeiträge für Nichterwerbstätige sind auch während hypothetischer Einkommensanrechnung als Ausgabe anzuerkennen (Art. 10 Abs. 3 lit. c ELG)
- Ergänzungsleistungsanspruch bei Invalidenrente: Kosten für Generalabonnement und geplante Weiterbildung der Ehefrau werden nicht als Gewinnungskosten anerkannt (Art. 10 Abs. 3 lit. a ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.