Gesetzesartikel
Art. 118 UVG – Übergangsbestimmungen
3 Entscheide, in denen Art. 118 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Junge Versicherte mit Unfall 2010 beansprucht Invalidenrente und Integritätsentschädigung: Keine konkreten Anhaltspunkte für Lehre als Koch, leichte Knieinstabilität reicht nicht für Entschädigung (Art. 16 ATSG, Art. 24 UVG)
- Bohrgehilfe behauptet Schlag durch Bohrstange am Nacken: Unfallbegriff nicht erfüllt, da erste Aussagen fehlen und kein äusserer Faktor nachgewiesen (Art. 4 ATSG)
- Versicherter rutscht in der Badewanne aus und bleibt über eine Stunde im heissen Wasser: Unfallbegriff erfüllt trotz Alkoholisierung (Art. 4 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.