Gesetzesartikel
Art. 118 AIG – Täuschung der Behörden
4 Entscheide, in denen Art. 118 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsangehöriger verliert Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe mit Schweizerin und Verschweigen der Parallelbeziehung: Widerruf rechtmäßig (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Bosnischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger Verurteilung wegen Mordes und schweren Diebstahls sowie schwerer Delinquenz in der Schweiz erhält 15-jähriges Einreiseverbot (Art. 67 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger täuscht bei Aufenthaltsbewilligung schwere österreichische Vorstrafen vor: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Täuschung und schwerwiegender Delinquenz rechtmäßig (Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung: Widerruf wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft und zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen nach Verwarnungen (Art. 63 Abs. 1 lit. b AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.