Gesetzesartikel
Art. 111 OR – Vertrag zu Lasten eines Dritten
3 Entscheide, in denen Art. 111 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Totalunternehmerin kündigt Werkvertrag vor Fertigstellung: Kein Teilvergütungsanspruch wegen fehlender Substanziierung des Teilwerkswerts nach Art. 18 OR
- Kaufvertragsklausel zur Dividende 2015 wird als Garantieversprechen qualifiziert: Käufer haftet für Auszahlung von CHF 300'000 an Verkäufer (Art. 111 OR)
- Gläubigerin beantragt provisorische Rechtsöffnung aufgrund eines als 'Garantievertrag' bezeichneten Sicherungsversprechens: Vorinstanzen qualifizieren es als formnichtiges Bürgschaftsversprechen, Bundesgericht bestätigt Abweisung (Art. 82 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.