Gesetzesartikel
Art. 110 BGG – Beurteilung durch richterliche Behörde
3 Entscheide, in denen Art. 110 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kantonsrichter als Gemeinderat einer anderen Gemeinde urteilt über interkommunalen Finanzausgleich: Verletzung der Unparteilichkeitsgarantie nach Art. 30 Abs. 1 BV führt zur Aufhebung des Urteils
- Vorsorglicher Entzug des Führerausweises nach massiver Geschwindigkeitsüberschreitung von 66 km/h innerorts: Massnahme zur Verkehrssicherheit rechtmäßig, keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit oder Unschuldsvermutung (Art. 30 VZV)
- Beschwerdebefugnis bei Einladungsverfahren: Praktischer Nutzen durch neue Ausschreibung, Rechtsanwendung von Amtes wegen (Art. 89, 110 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.