Gesetzesartikel
Art. 11 MWSTG – Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht
3 Entscheide, in denen Art. 11 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Intermediärin vermittelt Kaufverträge über Wertpapiere für Offshore-Gesellschaften: Keine subjektive Mehrwertsteuerpflicht ab 1. Januar 2010, da Vermittlung steuerausgenommen ist (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e MWSTG)
- Gesellschaft hält Flugzeug für wirtschaftlich Berechtigten: Überwiegende private Nutzung führt zu Vorsteuerkorrektur wegen Steuerumgehung (Art. 21 MWSTG)
- Holdinggesellschaft erwirbt Kunstwerke für Konzernausstellungen und Imagepflege: Vorsteuerabzug zulässig, da Nutzung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.