Gesetzesartikel
Art. 11 EMRK – Versammlungs‑ und Vereinigungsfreiheit
3 Entscheide, in denen Art. 11 EMRK eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kundgebung für Klimagerechtigkeit beim WEF 2023: Verbot der Kantonsstrasse unverhältnismässig, milderes Mittel nicht geprüft (Art. 36 BV)
- Kantonales Polizeigesetz Bern: Unverhältnismässige automatische Strafdrohung bei Wegweisung, unzulässige rasche Räumung von Fahrenden und fehlende Garantien bei präventiver GPS-Überwachung (Art. 84 Abs. 1, Art. 83 Abs. 1 lit. h und Art. 84 Abs. 4 sowie Art. 118 Abs. 2 PolG/BE)
- Person wird bei 1.-Mai-Einsatz in Zürich eingekesselt und für 24 Stunden weggewiesen: Polizeiliche Massnahmen zur Abwehr einer gewalttätigen Nachdemonstration rechtmässig (Art. 33 lit. a PolG/ZH)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.