Gesetzesartikel
Art. 11 ATSG – Arbeitgeber
4 Entscheide, in denen Art. 11 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Uber-Fahrer in der Schweiz gelten als unselbstständig erwerbstätig: Weisungsabhängigkeit und fehlendes Unternehmerrisiko führen zur Beitragspflicht der Uber B.V. (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Eishockeyspieler mit Trainervertrag erlitt Berufsunfall: Arbeitnehmereigenschaft und Arbeitgeberbestimmung nach UVG (Art. 1a Abs. 1 lit. a UVG)
- Amateur-Eishockeyspieler und -trainer mit integriertem Vertrag erhält Unfallversicherungsschutz: Berufsunfall während Spiel, Zuständigkeit der ÖKK nach Vertragsübernahme durch Hilfsgesellschaft (Art. 1a Abs. 1 UVG)
- Einsatzbetrieb bei Leiharbeit kann sich nicht auf Regressprivileg gemäss Art. 75 Abs. 2 ATSG berufen, da nur Verleiher als Arbeitgeber gilt (Art. 75 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.