Gesetzesartikel
Art. 109 StGB: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 109 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Oberstaatsanwaltschaft klagt gegen Verjährungseinstellung bei Geschwindigkeitsübertretung: Strafbefehl mit Einsprache unterbricht Verfolgungsverjährung nicht (Art. 109 StGB, Art. 97 Abs. 3 StGB)
- Abbruch eines geschützten Hauses und Demontage der Zivilschutzsirene: Schuldspruch wegen Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen Baurecht bestätigt; Ersatzforderung nach Bruttoprinzip (Art. 144 StGB, § 213 PBG/LU)
- Vorladung eines im Ausland wohnhaften Beschuldigten: Keine Rückzugsfiktion der Einsprache bei unentschuldigtem Fernbleiben (Art. 355 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.