Gesetzesartikel
Art. 109 IPRG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 109 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Löschung Schweizer Marke wegen unlauterer Anmassung: Ausschliessliche Zuständigkeit am Registerort gemäss LugÜ (Art. 16 Ziff. 4 LugÜ)
- Dänische Klägerin klagt Schweizer Beklagte wegen Patentverletzung: Gerichtsstand am Erfolgsort Bern verneint, nur Sitz der Beklagten zuständig (Art. 5 Ziff. 3 LugÜ)
- Internationale Zuständigkeit bei Patentverletzung: Ausländische Herstellerin haftet als Mitwirkende (Art. 109 IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.