Gesetzesartikel
Art. 108 UVG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 108 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ablehnung der Verschiebung öffentlicher Verhandlung verstösst nicht gegen EMRK (Art. 6 Ziff. 1 EMRK)
- Kostenpflicht unterliegender Unfallversicherer im kantonalen Verfahren unzulässig ohne Leichtsinn oder Mutwill (Art. 108 Abs. 1 lit. a UVG)
- Sozialversicherer erhält keine Parteientschädigung: Kostenfreiheit gilt auch erstinstanzlich, ausser bei mutwilliger Klage (Art. 73 Abs. 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.