Gesetzesartikel
Art. 108 OG – Einzelrichter oder Einzelrichterin
3 Entscheide, in denen Art. 108 OG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Initiativkomitee verlangt Nachbesserung mangelhafter Stimmrechtsbescheinigungen: Anspruch verneint, Einholung und Korrektur obliegen Initianten innert Sammelfrist (Art. 62 Abs. 1 BPR)
- Kabelnetzbetreiberin verlangt missbräuchliche Abonnementspreise: Marktabgrenzung gegenüber Satellit bestätigt, Preissenkung auf Fr. 17 rechtmässig (Art. 12, 13 PüG)
- Erleichterte Einbürgerung nach Tod Schweizer Ehefrau: Kein Härtefall bei Niederlassungsbewilligung C und Zweifeln an ehelicher Gemeinschaft (Art. 27 BüG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.