Gesetzesartikel
Art. 108 BV – Wohnbau- und Wohneigentumsförderung
3 Entscheide, in denen Art. 108 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Bern setzt Ziel-Medianwert von 70 Prozent des Verkehrswerts für amtliche Werte fest: Bundesgericht hebt Regelung auf, weil sie gegen Art. 14 StHG verstösst
- Wohnbaugenossenschaft will Gründersiedlung Friesenberg abbrechen und verdichten: Denkmalschutz überwiegt Interesse an innerer Verdichtung und günstigem Wohnraum (§§ 205 und 207 PBG/ZH)
- Zweitwohnungsbau in Gemeinde mit >20% Anteil: Verfassungsartikel sofort anwendbar, Baubewilligung aufgehoben (Art. 75b BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.