Gesetzesartikel
Art. 102 SVG – Verhältnis zu andern Strafgesetzen
3 Entscheide, in denen Art. 102 SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fahrer überschreitet innerorts Höchstgeschwindigkeit um über 70 km/h und verursacht Unfall mit Verletzten: Zwei Jahre Warnungsentzug bleibt trotz neuer milderer Regelung zur Strafandrohung (Art. 16c Abs. 2 lit. a bis SVG)
- Führerausweisentzug wegen Rechtsüberholens auf Autobahn: Neue Ordnungsbussenregelung macht Entzug bundesrechtswidrig, da keine erschwerenden Umstände vorliegen (Art. 2 Abs. 2 StGB, Art. 16 Abs. 2 SVG, Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
- Fahrer mit 4,4 µg/L THC im Blut nach Cannabiskonsum am Vortag: Eventualvorsatz bejaht, Strafe bestätigt (Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.