Gesetzesartikel
Art. 10 EBG – Aufsichtsbehörden
3 Entscheide, in denen Art. 10 EBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- BAV-Sicherheitsmassnahmen für Güterwagen wegen Radbrüchen aufgehoben: Verstoss gegen Interoperabilitätsregeln, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 23f Abs. 3 EBG)
- BAV-Sicherheitsmassnahmen für Güterwagen verletzen Interoperabilitätsregeln: Verfügung aufgehoben, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 23f EBG)
- Mobilfunkantenne auf Hochspannungsmast: kantonale Baubewilligung statt Plangenehmigung, Anhörung ESTI nötig (Art. 18m EBG, Art. 22 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.