Gesetzesartikel
Art. 10 BGÖ – Gesuch
3 Entscheide, in denen Art. 10 BGÖ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Emissionsgemeinschaften und Grossimporteure wehren sich gegen Veröffentlichung ihrer CO2-Vollzugsresultate 2014: Zugang nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird bestätigt
- Bundeshausredaktor verlangt Amtshilfestatistik nach Ländern: Zugang verweigert wegen aussenpolitischer Risiken (Art. 7 Abs. 1 lit. d BGÖ)
- Journalist verlangt Gratis-Zugang zu Behördenakten: Öffentliches Interesse rechtfertigt Gebührenverzicht nach BGÖ (Art. 3 Abs. 2 lit. a AllgGebV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.