Gesetzesartikel
Art. 1 LSV – Zweck und Geltungsbereich
3 Entscheide, in denen Art. 1 LSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer klagt gegen Baubewilligung für Schulhaus-Erweiterung wegen übermässigen Sportlärms: Bundesgericht ordnet Reduktion der Abendnutzung auf 21:00 Uhr an (Art. 8 Abs. 2 LSV)
- Gemeinde Wuppenau legt im kommunalen Richtplan Grenzwerte für Grosswindanlagen fest: Teilweise Nichtgenehmigung wegen Widerspruchs zur kantonalen Richtplanung und Bundesrecht (Art. 44 BauR, Art. 9 Abs. 1 RPG)
- Anwohner klagen gegen Lärm einer 1991 bewilligten Schweinelüftungsanlage: Planungswerte deutlich eingehalten, Infraschall und tieffrequenter Lärm objektiv nicht lästig, Beschwerde abgewiesen (Art. 25 Abs. 1 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.