Gesetzesartikel
Art. 1 HMG – Zweck
3 Entscheide, in denen Art. 1 HMG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmaherstellerin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels nach dreijähriger Überprüfung: Vergleich mit französischem Medizinprodukt mit identischer Wirkstoffzusammensetzung ist zulässig (Art. 34a bis KLV)
- Unternehmen stellt Räumlichkeiten für Stammzelltherapien zur Verfügung: Verbot der Herstellung und Abgabe von Transplantatprodukten ohne Bewilligung (Art. 2 Abs. 1 Bst. c Transplantationsverordnung)
- Berufsverband PharmaSuisse ficht Versandhandelsmodell an: Unzulässige Umkehr des Therapieprozesses ohne vorgängige ärztliche Diagnose (Art. 27 HMG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.