Unterlassung der Buchführung nach Konkurseinstellung nicht strafbar; Verjährung der ordnungswidrigen Führung (Art. 166, 325 StGB)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 131 IV 56 · ATF 131 IV 56 · DTF 131 IV 56
- Datum
- 23.12.2004
- Geschäftsnummer
- BGE 131 IV 56
- Ausgang
- Teilweise gutgeheissen
Tragende Normen
Zusammenfassung
Der Beschwerdeführer X., ehemaliger Verwaltungsratspräsident einer aufgelösten Aktiengesellschaft, wurde vom Kantonsgericht St. Gallen wegen Unterlassung der Buchführung und Pfändungsbetrugs zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Er erhob eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Antrag auf Aufhebung des Entscheids und Freisprechung sowie um unentgeltliche Rechtspflege. Im Streit steht, ob die Nichtaufbewahrung der Geschäftsbücher nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven und Löschung der Gesellschaft im Handelsregister den Tatbestand der Unterlassung der Buchführung erfüllt und ob eine allfällige Strafbarkeit wegen ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher verjährt ist.
Das Bundesgericht heisst die Nichtigkeitsbeschwerde teilweise gut und hebt die Verurteilung wegen Unterlassung der Buchführung auf. Das Gericht stellt fest, dass Art. 166 StGB nur Tathandlungen vor oder während des Konkursverfahrens erfasst, da die objektive Strafbarkeitsbedingung der Konkurseröffnung einen Zusammenhang mit der Gefährdung der Gläubigeransprüche im Konkurs voraussetzt. Da der Beschwerdeführer die Geschäftsbücher erst nach der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven am 14. März 2001 nicht mehr aufbewahrte, ist er nicht gemäss Art. 166 StGB strafbar.
Hinsichtlich der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher nach Art. 325 StGB bestätigt das Gericht, dass die Liquidatoren bzw. der Verwaltungsrat persönlich verpflichtet sind, nach Löschung der Gesellschaft einen sicheren Aufbewahrungsort zu bezeichnen. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 747 OR und besteht unabhängig vom Fortbestand der juristischen Person. Allerdings geht das Gericht im Zweifel zugunsten des Beschwerdeführers davon aus, dass dieser die Bücher spätestens nach der Löschung am 27. Juli 2001 weggeworfen hat. Da das Urteil am 4. Mai 2004 gefällt wurde, ist die Tat nach den damals geltenden Verjährungsfristen von einem Jahr relativ und zwei Jahren absolut verjährt. Eine Verurteilung scheidet somit aus.
Die Beschwerde ist insoweit begründet, als die Verurteilung nach Art. 166 StGB aufgehoben wird; bezüglich Art. 325 StGB führt die Verjährung zum gleichen Ergebnis wie ein Freispruch, ohne dass die Sache zurückgewiesen wird. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wird stillschweigend abgewiesen, da keine entsprechende Verfügung im Tenor erwähnt ist.
Regeste
Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB); ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB); Aufbewahrung der Geschäftsbücher einer aufgelösten Aktiengesellschaft an einem sicheren Ort (Art. 747 OR). Die Verletzung der Pflicht zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher nach der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven ist nicht gemäss Art. 166 StGB strafbar (E. 1.3). Die Liquidatoren sind persönlich verpflichtet, einen sicheren Ort für die Aufbewahrung der Geschäftsbücher der aufgelösten Aktiengesellschaft nach deren Löschung im Handelsregister zu bezeichnen. Die Verletzung dieser Pflicht fällt unter den Anwendungsbereich von Art. 325 StGB (E. 1.4.2). Verjährung (E. 1.4.3). Regeste Violation de l'obligation de tenir une comptabilité (art. 166 CP); inobservation des prescriptions légales sur la comptabilité (art. 325 CP); conservation des livres d'une société anonyme dissoute, en un lieu sûr (art. 747 CO). La violation de l'obligation de conserver les livres après la suspension de faillite faute d'actif n'est pas punissable en application de l'art. 166 CP (consid. 1.3). Les liquidateurs sont tenus personnellement de désigner un lieu sûr pour la conservation des livres de la société anonyme dissoute, après sa radiation au registre du commerce. La violation de cette obligation tombe sous l'empire de l'art. 325 CP (consid. 1.4.2). Prescription (consid. 1.4.3). Regesto Omissione della contabilità (art. 166 CP); inosservanza delle norme legali sulla contabilità (art. 325 CP); obbligo di conservare in un luogo sicuro i libri della società disciolta (art. 747 CO). Non è punibile in base all'art. 166 CP la violazione dell'obbligo di conservare i libri dopo la sospensione della procedura di fallimento per mancanza di attivi (consid. 1.3). I liquidatori sono personalmente obbligati a designare un luogo sicuro per la conservazione dei libri della disciolta società anonima dopo la sua cancellazione dal registro di commercio. La violazione di tale obbligo ricade nel campo di applicazione dell' art. 325 CP (consid. 1.4.2). Prescrizione (consid. 1.4.3).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.