Gesetzesartikel
Art. 9b AVIG – Rahmenfristen im Falle von Erziehungszeiten
2 Entscheide, in denen Art. 9b AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitslose Mutter bleibt während Kindererziehung versichert: Keine Verlängerung der Rahmenfrist mangels Abmeldung (Art. 9b Abs. 1 AVIG)
- Arbeitslosenversicherung: Keine Befreiung von Beitragszeit bei kombinierter Berufung auf Kindererziehung und Krankheit (Art. 14 Abs. 1 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.