Gesetzesartikel
Art. 99 VZG – Grundbuchauszug und Schätzung
2 Entscheide, in denen Art. 99 VZG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Miteigentümerin verlangt Neuschätzung bei gerichtlich angeordneter Versteigerung zur Teilung: Kein Anspruch auf Neuschätzung nach VZG, da Versteigerung nach Art. 651 Abs. 2 ZGB keine Zwangsversteigerung ist (Art. 651 Abs. 2 ZGB)
- Fristversäumnis bei betreibungsamtlicher Schätzung: Keine Anwendung von ZPO-Gerichtsferien und Belehrungspflicht (Art. 145 Abs. 3 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.