Gesetzesartikel
Art. 98 StGB – Verfolgungsverjährung: Beginn
2 Entscheide, in denen Art. 98 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Privatkläger rügt verspäteten Strafantrag wegen Verleumdung: Fehlende Begründung der Vorinstanz zur Tatzeit führt zur Rückweisung (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
- Annahme geldwerter Vorteile durch Chefapothekerin: Keine strafbare Widerhandlung gegen Heilmittelgesetz wegen fehlender Bestimmtheit (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.