Gesetzesartikel
Art. 97 SVG – Missbrauch von Ausweisen und Schildern
2 Entscheide, in denen Art. 97 SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer fertigt nach Verlust des Kontrollschilds eigenhändig eine originalgetreue Kopie an und nutzt sie zweimal im Strassenverkehr: Verbotsirrtum entfällt, Strafe von 20 Tagessätzen bleibt bestehen (Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG)
- Fahrer verwendet Papierschilder als Ersatz für fehlende Händlerschilder: Missbrauch von Kontrollschildern nach Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG gegeben (Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.