Gesetzesartikel
Art. 960e OR – Bewertung: Verbindlichkeiten
2 Entscheide, in denen Art. 960e OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Gesellschaft löst Rückstellung aus dem Jahr 1996 erst 2011 teilweise auf: steuerrechtliche Auflösungspflicht trotz handelsrechtlicher Zulässigkeit und fehlender Sanierungsleistung (Art. 63 Abs. 2 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.