Gesetzesartikel
Art. 930 ZGB – Vermutung des Eigentums
3 Entscheide, in denen Art. 930 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- A. Sàrl beantragt Aufhebung der Beschlagnahme von Platin-Schmelzgut: Beschwerde nicht zugelassen, da fehlende Parteistellung und unklare Eigentumsverhältnisse (Art. 74a Abs. 4 lit. c IRSG)
- Ehemann überträgt Aktien an Ehefrau zur Gründung einer Holding: Keine Verwaltungstreuhand, sondern Kaufvertrag mit zinslosem Darlehen (Art. 312 OR)
- Rückforderung von Fr. 150'000.--: Zweideutiger Besitz widerlegt Eigentumsvermutung, Sache zurückgewiesen (Art. 930 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.