Gesetzesartikel
Art. 90a SVG – Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen
2 Entscheide, in denen Art. 90a SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschlagnahme eines geleasten Motorrads nach rasender Fahrt: Sicherungseinziehung verhältnismässig trotz Drittbeteiligung (Art. 90a SVG)
- Beschlagnahme eines BMW X6 M zur Sicherung der Einziehung bei rasendem Fahrer: Verhältnismässig und zulässig (Art. 90a SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.