Gesetzesartikel
Art. 9 VMWG – Kündigungen
2 Entscheide, in denen Art. 9 VMWG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mieter kündigt wegen fehlendem Datum auf Kündigungsschreiben an: Kündigung bleibt wirksam, da Datierung nicht zwingend vorgeschrieben ist (Art. 266l OR)
- Ordentliche Kündigung wegen unerlaubter Untermiete: Sache zur neuen Beurteilung an Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 271 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.