Gesetzesartikel
Art. 9 NISV – Änderung alter Anlagen
2 Entscheide, in denen Art. 9 NISV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Einwohnergemeinde Leukerbad klagt gegen Spannungserhöhung der Gemmileitung auf 380 kV: Lärmrechtliche Planungswerte werden erstmals überschritten, Vorinstanz muss weitere Emissionsbegrenzungen prüfen (Art. 7 Abs. 1 LSV)
- Eigentümerin rügt Lärm, Erschütterungen und Strahlung beim Doppelspurausbau Goldach–Rorschach: Plangenehmigung bestätigt, da alle Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 8 Abs. 1 LSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.