Gesetzesartikel
Art. 9 GAV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 9 GAV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Personalverleiherin muss Vorsorgebeiträge für eingesetzte Mitarbeitende entrichten, wenn der Einsatzbetrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags fällt (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Beitragspflicht an Vorsorgestiftung trotz fehlender persönlicher Benachrichtigung: Legalitätsprinzip durch AVEG gedeckt (Art. 127 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.