Gesetzesartikel
Art. 9 E-ELG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 9 E-ELG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pensionär zieht ins Kurheim ohne Heim-Bewilligung: Zuständigkeit für Ergänzungsleistungen liegt am neuen Wohnsitz (Art. 21 Abs. 1 ELG)
- Ergänzungsleistungen für Vollwaise in Pflegefamilie: Kein Heimbegriff ohne kantonale Anerkennung (Art. 25a Abs. 1 ELV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.