Gesetzesartikel
Art. 9 DSG – Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter
2 Entscheide, in denen Art. 9 DSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Journalist mit bulgarischer Staatsangehörigkeit beantragt Auskunft über SIS-Einträge: Auskunftsverweigerung wegen fehlender Prüfung des Zwecks und der Dauer der Ausschreibung aufgehoben (Art. 8 und 9 DSG)
- Drittpersonen in Steueramtshilfeverfahren beantragen Schwärzung ihrer Daten und Spezialitätsvorbehalt: Schwärzung abgelehnt, Spezialitätsvorbehalt präzisiert (Art. 26 Ziff. 1 aDBA CH-USA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.