Gesetzesartikel
Art. 9 AHVV – Unkosten
2 Entscheide, in denen Art. 9 AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ausgleichskasse rechnet Mietzinszahlungen für Zweitwohnungen einer Gesellschafterin-Geschäftsführerin voll zum massgebenden Lohn: Keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern beitragspflichtiger Lohn (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 AHVG)
- GmbH zahlt Lizenzgebühren an Gesellschafter als Inhaber von Einzelfirmen: Zahlungen gelten als massgebender Lohn für AHV-Beiträge, Unkostenentschädigung muss aber abgezogen werden (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.