Gesetzesartikel
Art. 86 VUV – Anspruch
2 Entscheide, in denen Art. 86 VUV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherer des letzten Arbeitgebers zuständig für Übergangsentschädigung nach Nichteignungsverfügung trotz vorheriger Kündigung (Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV)
- Übergangsentschädigung nach Nichteignungsverfügung: Lohneinbusse von 5,52 % unter der 10 %-Schwelle, Anspruch verneint (Art. 84 Abs. 2 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.