Gesetzesartikel
Art. 85 IVV – Nachzahlung und Rückerstattung
2 Entscheide, in denen Art. 85 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invalidenrente und Hilflosenentschädigung seit 2006 aufgrund unvollständiger Abklärung aufgehoben; Rückforderung vom 1. September 2018 bis 30. September 2021 wird zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 53 Abs. 2 ATSG)
- Versicherte verliert nach Geburt des Kindes 2013 ihren Status als Vollerwerbstätige: Rentenrevision wegen familiär bedingtem Statuswechsel nach Di-Trizio-Urteil unzulässig, aber Wiedererwägung führt zur Halbrente (Art. 16 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.