Gesetzesartikel
Art. 82 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 82 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesellschaft stellt Verwaltungsratsdelegierten unentgeltlich Wohnung zur Verfügung: Aufrechnung eines kalkulatorischen Mietzinses und Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung rechtmässig (Art. 58 Abs. 1 DBG)
- GmbH beantragt Abzug von Provisionen und Umbaukosten bei Gewinnsteuer: Nachweis nicht erbracht, steuerlicher Abzug verweigert (Art. 81, 82 Abs. 1 lit. a und b StG/SG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.