Gesetzesartikel
Art. 819 OR – Mängel in der Organisation der Gesellschaft
2 Entscheide, in denen Art. 819 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesellschafter beantragt Sachwalter wegen angeblichem Organisationsmangel bei GmbH: Streitwert zu niedrig, Beschwerde nicht zulässig (Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG)
- Handelsregisteramt will Organisationsmangel wegen fehlender Jahresrechnung feststellen: Verzicht auf eingeschränkte Revision bleibt gültig, da keine Anhaltspunkte für Wegfall der Voraussetzungen vorliegen (Art. 62 Abs. 4 HRegV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.