Gesetzesartikel
Art. 81 AHVV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 81 AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- AHV-Schadenersatzpflicht der Erben: Unzulässiger Parteiwechsel bei Namensgleichheit, Haftung nur für Pauschalzahlungen (Art. 52 AHVG)
- Verspäteter Einspruch gegen AHV-Schadenersatzverfügung: Feststellungsklage neben Betreibung möglich (Art. 52 AHVG, Art. 81 AHVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.