Gesetzesartikel
Art. 80 EntG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 80 EntG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Entschädigung für kommunale Liegenschaft mit Kindergarten: Keine bessere Nutzung möglich, kein schwerer Schaden durch Fluglärm (Art. 20 Abs. 1 EntG)
- Teilenteignung Baurechtsliegenschaft wegen Fluglärms: Kein schwerer Schaden bei unveränderlichem Zins und geringem Diskontwert (Art. 80 EntG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.