Gesetzesartikel
Art. 80 BVG – Vorsorgeeinrichtungen
2 Entscheide, in denen Art. 80 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar mit BGSA-Einkünften aus Nebenerwerb zahlt Fr. 1'100 in Säule 3a ein: Abzug vollumfänglich zulässig, da BGSA-Einkünfte bei Berechnung des 20%-Abzugs nach Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3 zu berücksichtigen sind (Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3)
- Pensionskasse überträgt gesamtes Immobilienportfolio an Anlagestiftung: Steueraufschub bei Aufteilung gemäss Art. 80 Abs. 4 Satz 2 BVG zulässig (Art. 80 Abs. 4 Satz 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.