Gesetzesartikel
Art. 80 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 80 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Durchsetzungshaft endet bei Asylgesuch: Sache zur Prüfung der Vorbereitungshaft zurückgewiesen (Art. 78 AuG)
- Ausschaffungshaft bei Dublin-Wegweisung: Vollzug erst mit Überstellung, nicht durch Ausreise in Drittstaat (Art. 64a AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.