Gesetzesartikel
Art. 8 ZDG – Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen
2 Entscheide, in denen Art. 8 ZDG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zivildienstpflichtiger beantragt Verschiebung des langen Einsatzes auf 2019: Kein gesundheitsbedingter oder harter Grund vorliegend, Abweisung (Art. 46 Abs. 3 ZDV)
- Zivildienstpflichtiger mit Berufslehre zum Chemielaboranten beantragt Verschiebung des 26-tägigen Ersteinsatzes: Keine unzumutbaren Nachteile oder ausserordentliche Härte festgestellt (Art. 46 Abs. 3 Bst. b und e ZDV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.