Gesetzesartikel
Art. 8 VStrR – Strafzumessung: Bussen
2 Entscheide, in denen Art. 8 VStrR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerhinterzieher mit ausserordentlich guten finanziellen Verhältnissen und organisiertem Vorgehen erhält Busse unter dem Einfachen der hinterzogenen Steuer: Verletzung des Doppelverwertungsverbots und des Verschuldensprinzips (Art. 85 Abs. 1 aMWSTG, Art. 97 Abs. 1 MWSTG)
- Mehrfache Mehrwertsteuerhinterziehung bei Einfuhr: Bei Realkonkurrenz (verschiedene Zeitpunkte/Orte) gilt Kumulationsprinzip statt Asperationsprinzip (Art. 101 Abs. 4 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.