Gesetzesartikel
Art. 8 PStAV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 8 PStAV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Holdinggesellschaft mit ausschliesslicher Bundesbesteuerung verlangt volle pauschale Steueranrechnung für ausländische Lizenzgebühren: Kürzung um zwei Drittel bei fehlender Kantons- und Gemeindesteuer ist zulässig (Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 PStAV)
- Steuerpflichtiger beantragt pauschale Steueranrechnung für deutsche Dividende auf Bruttoertrag: Anrechnung richtet sich nach Nettoertrag gemäss Art. 11 Abs. 1 PStAV, Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt (Art. 11 Abs. 1 PStAV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.