Gesetzesartikel
Art. 8 BehiG – Rechtsansprüche bei Dienstleistungen
2 Entscheide, in denen Art. 8 BehiG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Studierender mit kognitiver Behinderung beantragt Assistenz für administrative Studienaufgaben an der ETH Zürich: Anspruch verneint, weil Assistenz zu unzulässiger Herabsetzung der fachlichen Anforderungen führen würde (Art. 2 Abs. 5 lit. a BehiG)
- SBB-Fernverkehrszüge: Zusammenlegung von Rollstuhlbereich und Verpflegungszone im Speisewagen-Unterdeck ist keine Behindertendiskriminierung (Art. 2 BehiG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.