Gesetzesartikel
Art. 7k ATSV – Tonaufnahme des Interviews
2 Entscheide, in denen Art. 7k ATSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unfallversicherter klagt auf höhere Invalidenrente und Integritätsentschädigung: Neurologisches Gutachten beweiskräftig trotz Tonaufnahme-Divergenzen, Beschwerde abgewiesen (Art. 44 ATSG)
- Unfallversicherungsrente verneint: Adäquanz psychischer Beschwerden fehlt, MEDAS-Gutachten beweiswertig (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.