Gesetzesartikel
Art. 79 BPR – Beschwerdeentscheide und Verfügungen
2 Entscheide, in denen Art. 79 BPR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Zürich und OJPD äussern sich vor eidgenössischer Volksabstimmung zum NDG: Intervention des Kantons zulässig, jene der OJPD unzulässig (Art. 34 Abs. 1 und 2 BV)
- Abstimmungsfreiheit: Krankenversicherer dürfen im Kampf um Einheitskasse Stellung beziehen, wenn sachlich (Art. 34 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.