Gesetzesartikel
Art. 79 AHVV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 79 AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verspätetes Erlassgesuch wegen Arbeitslosenentschädigung: 30-Tage-Frist ist bloss Ordnungsvorschrift, keine Verwirkungsfrist (Art. 4 Abs. 4 ATSV)
- Erlass von ALV-Rückforderung: Verordnungsgrenze ohne Härteprüfung gesetzes- und verfassungswidrig, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 47 Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.